Sie sollten am besten schon vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters juristisch klären, ob dieser als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter beschäftigt werden soll. Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Subunternehmern setzt z.B. voraus, dass diese hinsichtlich der Ausübung Ihrer Arbeit weitgehend frei sind. Freie Mitarbeiter dürfen den Weisungen des Auftraggebers nicht oder nur sehr eingeschränkt unterworfen sein.
Die DRV hat in letzter Zeit die Ermittlungen zur Scheinselbständigkeit stark intensiviert. Jeder Unternehmer, der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigt kann diesbezüglich überprüft werden.
Bei Feststellung einer Scheinselbständigkeit drohen bis zu vier Jahre rückwirkende Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Obendrein müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und existenzbedrohenden Bußgeldern rechnen!