Rufen Sie uns bei Fragen direkt an: 030 - 522 813 34 / 0151 - 126 173 91
Wenn die Betriebsprüfung ansteht: Vertrauen Sie dem Spezialanwalt für Scheinselbständigkeit
Die Kriterien für Scheinselbständigkeit sind oft nicht eindeutig. Jeder Unternehmer, der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigt kann jedoch jederzeit diesbezüglich überprüft werden. In einer solchen Situation werde ich Ihnen helfen!
Das können Sie von uns erwarten:
 Langjährige anwaltliche Erfahrung in allen Fragen der Scheinselbständigkeit
 Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
 Vertretung und Verteidigung vor allen Sozial-, Finanz- und Strafgerichten
 Schnelle Terminvergabe - auch abends und am Wochenende
 24h-Notruf bei Durchsuchungen und Betriebsprüfungen
Termine innerhalb von 24h
"Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht und Insolvenzverwalter mit mehreren Jahren Erfahrung helfe ich Ihnen mit den Behörden!" - Benno Lehmann
Worte unserer Mandanten: 
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So helfen wir Ihnen
Kontaktaufnahme
Unerwartete Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, Statusfeststellungsverfahren oder eine Zollprüfung wegen Scheinselbstständigkeit? Dann nehmen Sie sofort mit mir Kontakt auf unter der 24h-Notruf Nummer. In allen anderen Fällen können Sie einfach einen Termin vereinbaren.
Erstgespräch
Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. 

Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft lassen sich viele Konflikte schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären.
Ersteinschätzung
In einer Ersteinschätzung klären wir zusammen, wie entsprechend weiter vorgegangen werden soll.

Sollte es zum Verfahren kommen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.
  • Krankenkasse und Zoll
  • ​Fortbestand des Unternehmens sichern
Terminabsprache
Wir vereinbaren einen konkreten Termin zu Ihrem Fall. Dabei werden wir Ihnen ganz konkret helfen:
  • Sämtliche Fragen werden geklärt
  • Betriebsrechtliche und steuerliche Beratung wird vorgenommen
  • ​Ablauf und Szenarien werden durchgesprochen

Unser primäres Ziel: Mit optimaler Verhandlungsstrategie zur außergerichtlichen Klärung!

Mit Empathie und Expertise an Ihrer Seite
Ihre Situation
Ihr Betrieb soll überprüft werden bzw. wird aktuell überprüft und Sie benötigen einen Experten an Ihrer Seite? Ich berate Sie engagiert und kompetent bei:
  • Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
  • Vertretung im Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug
  • ​Fragen zu den Kriterien einer Scheinselbstständigkeit
  • ​Vorenthaltung bzw. Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer
  • ​Rückforderung von Umsatzsteuer und Honoraren
Unser Ziel
Der Vorwurf von Scheinselbständigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Unser primäres Ziel sind hohe Geldbußen sowie strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das erreichen wir durch langjährige Erfahrung im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts - ich erreiche für Sie das bestmögliche Ergebnis!
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie in allen belangen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts, um existenzbedrohende Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Bei Ihnen unangekündigten Betriebsprüfung oder Hausdurchsuchung können Sie mich über die 24h-Hotline jederzeit erreichen.
Unsere Werte
Empathie, Expertise, Offenheit und Vertrauen - hinter diesen Werten stehen wir zu 100%.
Ich bin für Sie da

Benno Lehmann

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht | Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt und Fachanwalt Benno Lehmann berät in Berlin Unternehmer zum Thema Scheinselbständigkeit. Mit hohem persönlichen Engagement hat er in zahlreichen Scheinselbständigkeits-Verfahren eine Einstellung oder eine mildere Strafe erreichen können. Unterstützt wird er dabei von den Steuerfachangestellten und -fachwirten des eigenen Steuerbüros.
Scheinselbständigkeit - Wir bringen Licht ins Dunkel
Kriterien sind oft nicht eindeutig
Sie sollten am besten schon vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters juristisch klären, ob dieser als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter beschäftigt werden soll. Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Subunternehmern setzt z.B. voraus, dass diese hinsichtlich der Ausübung Ihrer Arbeit weitgehend frei sind. Freie Mitarbeiter dürfen den Weisungen des Auftraggebers nicht oder nur sehr eingeschränkt unterworfen sein.

Die DRV hat in letzter Zeit die Ermittlungen zur Scheinselbständigkeit stark intensiviert. Jeder Unternehmer, der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigt kann diesbezüglich überprüft werden.

Bei Feststellung einer Scheinselbständigkeit drohen bis zu vier Jahre rückwirkende Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Obendrein müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und existenzbedrohenden Bußgeldern rechnen!
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